Prüfungsangelegenheiten

Servicezeit für Studierende:

Persönlich: Dienstag bis Donnerstag 12:00 bis 15:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefonisch: Montag bis Freitag 09:00 bis 10:00 Uhr (empfohlen)
 

Kontakt:

E-Mail: pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de
Telefon: +49(0)361-737 5153

Ort: Verwaltungsgebäude (VG), Erdgeschoss, mittlerer Eingang (zur alten Mensa)

Campusplan
 

Themen:

Abschluss - Abgabetermin - Anerkennung  - BA-Arbeit - Belegen - MA-Arbeit-  Täuschung - ...
 

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Muss der Englischtest noch absolviert werden?

Der der in § 13 Absatz 3 Nr. 2 der BA-RPO in der Fassung vom 25. Oktober 2006 sowie der in § 13 Absatz 5 Buchst. b) der RPO-BA in der Fassung vom 11. September 2003 verlangte Englischnachweis ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Davon unberührt bleiben aber die Sprachanforderungen in den Prüfungsordnungen einzelner Studienrichtungen.

Gehen Noten, die schlechter als 4,0 bewertet wurden, in die Abschlussnote ein?

Nein, für die Abschlussnote werden nur bestandene (4,0 oder besser) Lehrveranstaltungen/Prüfungen herangezogen.

Zählt das VOP als Praktikum für das Berufsfeld?

Ja. Das vorbereitete, pädagogische Orientierungspraktikum (VOP) in einer Grund- bzw. Regelschule zählt zu den Praktika im Sinne der Prüfungsordnung für das Studium Fundamentale und das Berufsfeld.

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Ergebnisse meiner Prüfungen nicht im E.L.V.I.S. erscheinen?

Bitte wenden Sie sich zunächst an den Dozenten/Prüfer und erkundigen sich, ob er die Leistungen bereits bewertet, dokumentiert und der Abt. SuL mitgeteilt hat. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Ergebnisse im E.L.V.I.S. angezeigt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem  Dozenten/Prüfer bzw. seinem Sekretariat Ihren "Schein" aushändigen. Damit können Sie Dritten gegenüber Ihre Leistung immer nachweisen.

Ich bin neu an der Universität Erfurt und möchte mich über das Prüfungssystem informieren?

Bitte wenden Sie sich an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de oder 0361/737-5153. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, bei dem Sie sich einen Überblick verschaffen und Antworten auf Ihre Fragen erhalten können. Für Studienanfänger dient als erster Einstieg die Broschüre "Der Start ins Bachelor-Studium".

Warum muss ich eine Lehrveranstaltung "belegen"?

Die "Belegung" ist die verbindliche (!) Anmeldung zu den Prüfungen einer Lehrveranstaltung (§ 7 Abs. 1 BA-RPO, § 8 Abs. 1 MA-RPO, § 8 Abs. 1 MaL-RPO sowie MaL-RPO II, § 10 Abs. 1 MTheol). Nur wenn eine Belegung erfolgt ist, besteht auch das Recht, an den Prüfungen teilzunehmen und die Lehrveranstaltung erfolgreich abzuschließen. Mit der "Belegung" nicht zu verwechseln ist die "Anmeldung" zu den Lehrveranstaltungen. Informationen dazu finden sich i.d.R. in den Kommentaren der ausführlichen Fassung des Vorlesungsverzeichnisses.

Kann ich Prüfungen ablegen, wenn ich eine Lehrveranstaltung nicht "belegt" habe?

Nein. Eine Zulassung zu Prüfungen ohne Belegung ist in jedem Fall unzulässig. Eine nachträgliche Belegung (= nachträgliche Zulassung zu den Prüfungen) wird nur noch ermöglicht, wenn Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen die Belegung (z.B. krankheitsbedingt) nicht wahrnehmen konnten. In diesem Fall können Sie in der Abt. Studium und Lehre die Belegung persönlich nachholen, wenn Sie die Gründe für die fehlende Belegung erfolgreich nachgewiesen haben. Die sog. "Prüfungsausschussbescheinigung" steht nicht mehr zum Download bereit.

Kann ich mich von den Prüfungen einer Lehrveranstaltung abmelden, wenn ich die Lehrveranstaltung "belegt" habe?

Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung haben Sie verbindlich erklärt, dass Sie dort Prüfungsleistungen erbringen wollen. Eine nachträgliche Abmeldung ist nicht mehr möglich. Wenn Sie die Prüfungsleistung nicht erbringen, ist die LV als "nicht bestanden" zu bewerten. Unabhängig davon kann [!] Ihnen aber eine Teilnahme bescheinigt werden. Nicht bestandene Lehrveranstaltungen verbleiben zwar im Academic Record, erscheinen aber nicht mehr im Zeugnis!

Der Fragenkatalog wird ständig erweitert und aktualisiert.