Prüfungsangelegenheiten - BA

BA-Abschluss im Sommersemester 2013

Studierende, die ihr BA-Studium vorzeitig (vor dem Abschluss des 4. Semesters der Qualifizierungsphase bzw. des 6. Fachsemesters in der Haupt- oder Nebenstudienrichtung; s. § 21 RPO) im Sommersemester 2013 beenden wollen, erklären dies bitte, wenn sie alle für ihren Abschluss erforderlichen Noten kennen, bis spätestens 2. September 2013 (Ausschlussfrist) schriftlich oder per E-Mail. Die Abt. Studium und Lehre bestätigt die Berücksichtigung des Antrags mit einer E-Mail.

Studierende mit Teilzeitstudienanteilen oder einem Studienrichtungswechsel, die im Sommersemester 2013 ihr Studium vor dem Erreichen der regulären Fachsemesterzahl (entspricht 6 Vollzeitsemestern) abschließen wollen, erklären dies ebenfalls bis spätestens 2. September 2013 (Ausschlussfrist) schriftlich oder per E-Mail. Die Abt. Studium und Lehre bestätigt die Berücksichtigung des Antrags mit einer E-Mail.

Zur Vorauswahl dienen die von der Abt. Studium und Lehre Mitte September 2013 per E-Mail versandten Datenauszüge mit den vorliegenden Noten und Leistungspunkten sowie der Gruppenzuordnung (G1 oder G2). Sollten sich Unstimmigkeiten (fehlende oder falsche Noten bzw. Leistungspunkte) erweisen, wird dringend empfohlen, zu den u.g. Terminen die Originalscheine mitzubringen, um eine sofortige Klärung herbeiführen zu können. Außerdem wird dringend empfohlen, den Notenbericht im Erfurter Lehrveranstaltungs-Informations-System (E.L.V.I.S.) kontinuierlich zu konsultieren. Hier kann überprüft werden, ob zum Zeitpunkt des Ausdrucks noch nicht vorliegende Noten mittlerweile eingegangen sind.

Sollte für den Abschluss die Bearbeitung von Anerkennungen erforderlich sein, sind hierfür Anträge in der Fakultät schon frühzeitig während der Vorlesungszeit zu stellen. Zusätzlich sollten Sie diese Antragstellung bis spätestens 2. September 2013 in pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de anzeigen.

Alle Studierenden, die beabsichtigen, zum Sommersemester 2013 ein Magister-Studium an der Universität Erfurt oder an einer anderen Hochschule aufzunehmen (G 1), werden gebeten, sofern sie ihren Antrag für die Zeugnisauswertung persönlich in der Abteilung Studium und Lehre stellen,
von Di., d. 24. bis Do., d. 26. September 2013  (Ausschlussfrist), zwischen 10 und 17 Uhr in der Abt. Studium und Lehre gem. § 21 Abs. 3 RPO zu erklären, welche Lehrveranstaltungen in die BA-Abschlussnote einfließen sollen, wenn in einem Studienbereich mehr Punkte als erforderlich erreicht worden sind.

Alle anderen Studierenden (G 2), die ihr BA-Studium zum Sommersemester 2013 beenden wollen, werden gebeten, ihre Erklärung ebenfalls in der Abteilung Studium und Lehre am Mo., d. 7. Oktober 2013 (Ausschlussfrist) zwischen 10 und 17 Uhr persönlich abzugeben, um ggf. noch offene Fragen zu klären.

Beachten Sie bitte, dass nur Module mit mindestens der in der Modulbeschreibung festgelegten LP-Anzahl zur Anrechnung gebracht werden können.

Im Anschluss an die persönliche Erklärung zur Lehrveranstaltungsauswahl wird - sofern keine Fragen mehr offen sind - sofort ein BA-Bestehensbescheid mit Noten ausgestellt, der in weiteren Verfahren (Studienplatzbewerbungen, Berufsbewerbungen, Berufsaufnahme, Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Kindergeldanspruchsnachweis etc.) verwendet werden kann. 

Wenn Sie Ihren Antrag für die Zeugnisauswertung nicht persönlich in der Abteilung Studium und Lehre stellen, können Sie Ihre unterschriebene  Lehrveranstaltungsauswahl per Post an die Abt. Studium und Lehre senden. Auch dabei sind die o.g. Fristen unbedingt einzuhalten. Ausschlaggebend ist das Datum des Posteingangs in der Universität Erfurt. Das Ergebnis wird postalisch zugesandt.

Bei den o.g. Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen, d.h. verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.