Prüfungsangelegenheiten - MA, MSc, MTheol

Antrag auf Ausgabe des Themas und Bearbeitung der Magisterarbeit

Der Antrag auf Ausgabe des Themas der Magisterarbeit ist mit dem dafür vorgesehenen Formular im Dekanat der Fakultät abzugeben, die das Programm anbietet. Von dort wird er an den MA-Prüfungsausschussvorsitzenden der Fakultät weitergeleitet. Für Magisterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden, endet die Antragsfrist am 15. März d. J., für Arbeiten im Wintersemester am 15. September d. J. Wenn der Antrag bearbeitet ist, wird dem Kandidaten das Thema vom Prüfungsausschuss gestellt und der Bearbeitungszeitraum mit dem letztmöglichen Abgabetermin mitgeteilt. Verlängerungen aus gesundheitlichen oder anderen vom Kandidaten nicht zu vertretenden Gründen sind direkt beim MA-Prüfungsausschussvorsitzenden zu beantragen.

Abgabe der Magisterarbeit

Die Arbeit ist spätestens zu dem vom MA-Prüfungsausschuss festgesetzten Termin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dekanat abzuliefern.

Verfahren beim Abschluss des Magister-Studiums

  1. Wenn die Gutachten zur Beurteilung der Magisterarbeit fertiggestellt sind und die Note der Arbeit vom MA-Prüfungsausschussvorsitzenden gebildet ist, erhält der Kandidat vom zuständigen MA-Prüfungsausschuss eine Bescheinigung mit der Note.
  2. Eine Kopie der Bescheinigung geht vom MA-Prüfungsausschuss an die Abteilung Studium und Lehre, die sofort das Verfahren zur Prüfung des Bestehens der gesamten Magisterprüfung (inkl. der in der Studienphase erbrachten Module) in Gang setzt. Wird das Bestehen festgestellt, erhält der Kandidat über die Abteilung Studium und Lehre per Post eine Bescheinigung über das Bestehen der (gesamten) Magisterprüfung.
  3. Sollten mehr als die notwendigen Punkte erbracht worden sein und wird eine Auswahl seitens des Kandidaten erforderlich, ist er jetzt aufgefordert, dies mit der Abteilung Studium und Lehre zu klären.
  4. Im Anschluss werden von der Abteilung Studium und Lehre die Graduierungsdokumente erstellt. Sobald sie bereitliegen, wird der Kandidat von der Abteilung Studium und Lehre darüber informiert, dass die Graduierung durchgeführt werden kann, indem sie ihm übergeben werden.