Prüfungsangelegenheiten - WBS

Anerkennung von Leistungen in den WBS-Studiengängen

Der Antrag auf Anerkennung von Leistungen ist mit dafür vorgesehenen Formular beim Prüfungsausschussvorsitzenden für die WBS-Studiengänge zu stellen.

Abschnitt A ist vom Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben. Kopien der anzuerkennenden Lehrveranstaltung sind beizufügen.

Anschließend ist das Formular vom Studierenden dem fachlich zuständigen  Programmbeauftragten zu übergeben, der es nach der Bearbeitung von Abschnitt B seinerseits an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiterleitet.

Mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses (Abschnitt C) wird das Verfahren abgeschlossen. Über das Ergebnis unterrichtet die Abt. Studium und Lehre den Antragsteller per E-Mail an sein universitäres E-Mail-Konto.