Master-Abschluss (M)

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Antrag auf Ausgabe der Masterarbeit

Der Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit ist mit dem dafür vorgesehenen Formular im Dekanat der Fakultät abzugeben, die das Programm anbietet. Von dort wird er an die Master-Prüfungsausschussvorsitzende, bzw. den Master-Prüfungsausschussvorsitzenden der Fakultät weitergeleitet.

Für Masterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden, endet die Antragsfrist am 15. März d. J., für Arbeiten im Wintersemester am 15. September d. J. Wenn der Antrag bearbeitet ist, wird der Kandidatin oder dem Kandidaten das Thema vom Prüfungsausschuss gestellt und der Bearbeitungszeitraum mit dem letztmöglichen Abgabetermin mitgeteilt. Verlängerungen aus gesundheitlichen oder anderen von der Kandidatin oder des Kandidaten nicht zu vertretenden Gründen sind direkt bei dem Master-Prüfungsausschussvorsitzenden zu beantragen.

Abgabe der Masterarbeit

Die Arbeit ist spätestens zu dem vom Master-Prüfungsausschuss festgesetzten Termin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dekanat abzuliefern.

Verfahren

1. Wenn die Gutachten zur Beurteilung der Masterarbeit fertiggestellt sind und die Note der Arbeit von der, bzw. dem Master-Prüfungsausschussvorsitzenden gebildet ist, erhält die Kandidatin oder der Kandidat vom zuständigen Master-Prüfungsausschuss eine Bescheinigung mit der Note.

2. Eine Kopie der Bescheinigung geht vom Master-Prüfungsausschuss an das Dezernat 1: Studium und Lehre, das sofort das Verfahren zur Prüfung des Bestehens der gesamten Masterprüfung (inkl. der in der Studienphase erbrachten Module) in Gang setzt. Wird das Bestehen festgestellt, erhält die Kandidatin oder der Kandidat über das Dezernat 1: Studium und Lehre per Post eine Bescheinigung über das Bestehen der (gesamten) Masterprüfung.

3. Sollten mehr als die notwendigen Punkte erbracht worden sein und wird eine Auswahl seitens der Kandidatin oder des Kandidaten erforderlich, ist sie oder er jetzt aufgefordert, dies mit dem Dezernat 1: Studium und Lehre zu klären.

4. Im Anschluss werden vom Dezernat 1: Studium und Lehre die Graduierungsdokumente erstellt. Sobald diese bereitliegen, wird die Kandidatin oder der Kandidat vom Dezernat 1: Studium und Lehre darüber informiert, dass die Graduierung durchgeführt werden kann, indem sie der Kandidatin oder dem Kandidaten übergeben werden.
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