1. Wenn die Gutachten zur Beurteilung der Masterarbeit fertiggestellt sind und die Note der Arbeit von der, bzw. dem Master-Prüfungsausschussvorsitzenden gebildet ist, erhält der bzw. die Masterstudierende vom zuständigen Master-Prüfungsausschuss eine Bescheinigung mit der Note.
2. Eine Kopie dieser Bescheinigung wird vom Master-Prüfungsausschuss an das Dezernat 1: Studium und Lehre gesendet, welches das Verfahren zur Prüfung des Bestehens der gesamten Masterprüfung (inkl. der in der Studienphase erbrachten Module) beginnt.
3. Nach Feststellung des Bestehens der Masterprüfung werden die Graduierungsdokumente erstellt. Die Gesamtnotenbildung erfolgt dabei nach den in der jeweiligen Prüfungsordnung hinterlegten Regularien.
Abschließend werden die Graduierungsdokumente durch das Dezernat 1 an den bzw. die Studierende gesendet.