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Hinweise zur Lehrveranstaltungserfassung

Anerkennungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer ausländischen Hochschule abgelegt, bzw. erworben wurden, können an der Universität Erfurt anerkannt werden.

Für Studierende nach B RPO 2010, M RPO 2010, MEd RPO 2012:
Formular zur Anerkennung von Studienleistungen (Modulprüfung) .

Für Studierende nach BA RPO 2007, MA RPO 2005, MaL RPO 2006, MTheol 2009:
Formular zur Anerkennung von Studienleistungen (modularisiert) .

Für Studierende nach MA RPO 2003:
Formular zur Anerkennung von Studienleistungen (nicht modularisiert)

Bearbeitung der Anerkennungsformulare

Abschnitt A ist vom Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben. Kopien der anzuerkennenden Lehrveranstaltung(en) (Leistungsschein/Transcript of Record) sind beizufügen.

Anschließend ist das Formular von der Studierenden bzw. von dem Studierenden der bzw. dem fachlich zuständigen Studienrichtungs- bzw. Programmbeauftragten zu übergeben, die bzw. der es nach der Bearbeitung von Abschnitt B seinerseits an die Prüfungsausschussvorsitzende bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden der zuständigen Fakultät weiterleitet.

Mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses (Abschnitt C) wird das Verfahren abgeschlossen.

Anerkannte Lehrveranstaltungen werden im E.L.V.I.S. verbucht.

Learning Agreement

Vor einem Studium im Ausland ist es hilfreich, ein Learning Agreement abzuschließen. Ein Learning Agreement regelt bereits vor dem Aufenthalt, welche Kurse im Ausland absolviert werden können und wie diese anschließend an der Universität anerkannt werden können.

Bei der Förderung nach dem Erasmus-Programm ist ein Learning Agreement zwingend erforderlich.
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