Infoveranstaltungen zu Auswertungsverfahren und Zeugniserstellung im Sommersemester 2024
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Wann erfolgt die Auswertung des MEd?
Wir ermitteln (in der 37. KW) anhand Ihres Notenberichts gemäß den Regeln der Prüfungsordnungen Ihren Abschluss mit der bestmöglichen Abschlussnote.
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1. Wie erfahre ich, dass ich zum Ende des Semesters ausgewertet werde?
Sie können im E.L.V.I.S. unter "sonstige Nachweise" nachlesen, ob Sie für die MEd-Auswertung im aktuellen Semester vorgesehen sind. Ist die Auswertung hier nicht vermerkt, können Sie beantragen, dass Ihre Master-Studienphase ausgewertet werden soll. Es ist keine Mindeststudienzeit einzuhalten. Der Antrag auf Studienauswertung muss in einem Sommersemester bis spätestens 20.08. bzw. in einem Wintersemester bis spätestens 20.02. an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de gestellt worden sein. Der Eingang wird umgehend per E-Mail an ihre Uni-E-Mail Adresse bestätigt.
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2. Wie läuft die Auswertung ab?
Studierende, die zur Auswertung anstehen (siehe Frage 1), erhalten im September (bei Auswertung in einem Sommersemester) bzw. März (bei Auswertung in einem Wintersemester) eine E-Mail. Mit dieser werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten (Vornamen, Nachname sowie Geburtsdatum und -ort) zu überprüfen. Sofern alle relevanten Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen und das Bestehen durch die zuständigen Prüfungsausschüsse festgestellt wurde, wird Ihnen das Ergebnis der Auswertung postalisch zugesandt.
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3. Es fehlen noch Studien- und Prüfungsleistungen in E.L.V.I.S., hier unter "meine Noten".
Noten werden fortwährend nach Eingang im E.L.V.I.S. ergänzt. Steht im laufenden Semester noch der Nachtrag letzter Studienleistungen und
Noten aus, senden Sie uns bitte einen Screenshot der betreffenden Lehrveranstaltung(en) per E-Mail nach Erhalt der Auswertungs-Mail. Die Auswertung wird solange Leistungspunkte ausstehen zunächst zurückgestellt (pending) und erst abgeschlossen, wenn Sie uns per E-Mail an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de mitteilen, dass Ihre Studien- und Prüfungsleistungen vollständig erfasst sind.
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4. Bis wann müssen Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. aus meinem Auslandsstudium anerkannt sein, damit sie bei der Auswertung berücksichtigt werden können?
Die
Anerkennungen von an anderen Einrichtungen erbrachter Studien- und
Prüfungsleistungen sollten, sobald Ihnen vorliegend, unverzüglich in den
Fakultäten beantragt werden. Sollte die Anerkennung zum Zeitpunkt der
Studienauswertung noch nicht beschieden sein, teilen Sie dies dem
Dezernat 1: SuL im Rahmen der Studienauswertung mit (siehe Frage 3).
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5. Was passiert, wenn ich noch nicht alle Auflagen erfüllt habe, bzw. diese bewusst erst in späteren Semestern erfüllen will?
Erfüllen Sie zum Auswertungszeitpunkt erforderliche Studienauflagen noch nicht erfüllen, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid, aus dem sich ergibt, in welchem Bereich noch Studien- und Prüfungsauflagen nachzuweisen sind. In diesem Fall sollten Sie sich zu Beginn des folgenden Semesters im Dezernat 1: SuL informieren, welche Studien- und Prüfungsauflagen noch offen sind und wieviel Zeit die Prüfungsordnung gewährt, um das Fehlende nachzuholen. Konnte das Bestehen nicht festgestellt werden, werden Sie bei den Auswertungen in den Folgesemestern weiter berücksichtigt.
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6. Was passiert, wenn ich mein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen kann/will?
Können
Sie zum Auswertungszeitpunkt die erforderlichen Studienauflagen noch
nicht nachweisen, erhalten Sie einen Bescheid, aus dem sich ergibt in
welchen Bereichen noch Studien- und Prüfungsauflagen nachzuweisen sind.
In diesem Fall sollten Sie sich zu Beginn des folgenden Semesters im
Dezernat 1: SuL informieren, welche Studien- und Prüfungsauflagen noch
offen sind und wieviel Zeit die Prüfungsordnung gewährt, um das Fehlende
nachzureichen.
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7. Welche Dokumente erhalte ich wann zu meinem Studienabschluss?
Unmittelbar
nach Feststellen des Bestehens werden Ihnen die digital signierten Graduierungsdokumente (Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement)
umgehend per E-Mail zugesandt.
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8. Was passiert mit meinem Studierendenstatus nach Feststellung des Bestehens?
Ihr Studierendenstatus besteht bis zum Ende des Semesters in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten. Sie können die Exmatrikulation jeder Zeit nach dem Tag der letzten Prüfung, d.h. nach Ablegen bzw. Einreichen der Prüfungsleistung, beantragen. Beachten Sie bitte, dass der Semesterbeitrag für das Folgesemester nur dann
zurückgezahlt werden kann, wenn der Antrag bis spätestens 31.03. bzw.
30.09. (Posteingang) im Dezernat 1: SuL vorliegt.
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9. Kann mein Zeugnis schon vor dem Ende des Semesters ausgestellt werden, wenn alle Noten vorliegen?
Erst nach Feststellen des Bestehens werden die Graduierungsdokumente Ende September bzw. Ende März erstellt und versandt.
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