Abschnitt A ist vom Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben. Kopien der anzuerkennenden Lehrveranstaltung(en) (Leistungsschein/Transcript of Record) sind beizufügen.
Anschließend ist das Formular von der Studierenden bzw. von dem Studierenden der bzw. dem fachlich zuständigen Studienrichtungs- bzw. Programmbeauftragten zu übergeben, die bzw. der es nach der Bearbeitung von Abschnitt B seinerseits an die Prüfungsausschussvorsitzende bzw. den Prüfungsausschussvorsitzenden der zuständigen Fakultät weiterleitet.
Mit der Entscheidung des Prüfungsausschusses (Abschnitt C) wird das Verfahren abgeschlossen.
Anerkannte Lehrveranstaltungen werden im E.L.V.I.S. verbucht.