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Hinweise zur Lehrveranstaltungserfassung

Belegung von Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen

Die Belegung ist die verbindliche Anmeldung zu den Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen. Nur mit einer erfolgten Belegung besteht das Recht, an den belegten Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen teilzunehmen und diese abzuschließen.

Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Die einfache Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung findet individuell statt und wird vom jeweiligen Dozenten bzw. der jeweiligen Dozentin festgelegt. Den genauen Ablauf dieser Anmeldung können Sie den Details (i) der jeweiligen Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Die Entscheidung, ob sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, trifft ausschließlich der Dozent bzw. die Dozentin, die die Lehrveranstaltung anbietet.

Diese einfache Anmeldung berechtigt nicht zur Teilnahme an Lehrveranstaltungs- und/oder Modulprüfungen. Hierzu ist zusätzlich die Belegung durchzuführen.

Zeitraum für die Belegung

Die Belegung für Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen im Wintersemester 2024/2025 ist beendet.

Durchführung der Belegung

Die Belegung erfolgt in E.L.V.I.S. in mehreren Schritten:

1. Wählen Sie Meine Belegung.

2. Es werden Ihnen die Prüfungen und Lehrveranstaltungen zur Belegung angeboten, die von den anbietenden Bereichen für die Belegung abschließend freigegeben sind.

3. Wählen Sie zunächst die Module aus und belegen dort die Prüfungen und Lehrveranstaltungen, indem Sie auf die dazugehörige Checkbox klicken. Da einige Lehrveranstaltungen in mehreren Modulen angeboten werden, vergewissern Sie sich unbedingt, ob Sie sich im richtigen Modul befinden.

4. Sobald Sie Ihre Auswahl abgeschlossen haben, klicken Sie auf "zur verbindlichen Belegung" (Button ganz oben). Bevor (!) Sie auf "Verbindlich belegen" klicken, kontrollieren Sie bitte noch einmal Ihre Auswahl und vergewissern Sie sich für jede Belegung, dass sowohl das Modul als auch die getroffene qT/MP-Auswahl Ihrer Absicht entspricht. Wenn Sie Ihre Auswahl noch einmal ändern wollen, klicken Sie auf "Zurück zur Belegung".

5. Wenn die Auswahl stimmt, klicken Sie "Verbindlich belegen". Damit übertragen Sie Ihre Belegungen in das E.L.V.I.S., die Sie spätestens nach einer Stunde unter "Meine Noten" einsehen können. Damit ist Ihre Belegung für das Semester abgeschlossen; es ist nicht mehr möglich, eine neue Belegung abzusenden.

Änderung der Belegung

Nach Abgabe des Belegbogens sind keine Änderungen mehr möglich.  Mehr…

Sollte ein aus Ihrer Sicht begründbarer Ausnahmefall vorliegen, stellen Sie bis spätestens 12.11.2024 (23:59 Uhr) einen Antrag auf Änderung Ihrer Belegung per E-Mail an: belegung@uni-erfurt.de .

Nennen Sie in Ihrem Antrag unbedingt den Grund für Ihre Änderung und teilen Sie mit, 

A: ob die Belegung zusätzlich erfolgen oder 
B: ob die Belegung entfernt werden oder 
C: ob eine vorhandene Belegung durch eine neue ersetzt werden soll oder
D: ob an einer Belegung eine Modul- und/oder 
E: ob eine qT/MP-Änderung erfolgen soll.

Folgende Angaben sind für die hinzuzufügende, die zu entfernende oder die zu ändernde Belegung zur Bearbeitung unbedingt erforderlich:

1. Matrikelnummer
2. Name d. Lehrenden
3. Titel der Veranstaltung bzw. der Modulprüfung
4. Lehrveranstaltungsnummer (7stellig)
5. Modulbezeichnung (z.B. B Sta 2012 RBArb#01)
6. Modulzuordnungs-Nummer (sog. „Doppelpunktnummer“ im Format ::000000:: GANZ WICHTIG!)
7. qT ODER qT&MP ODER (nur) MP 

Nur wenn alle Angaben vorliegen und eindeutig sind, wird der Antrag nach Ablauf der Belegungszeit geprüft. Sie erhalten anschließend eine Rückmeldung.

***

Mit der Belegung haben Sie verbindlich erklärt, dass Sie eine Lehrveranstaltung abschließen bzw. eine Prüfung erbringen wollen. Eine nachträgliche Abmeldung, ein Rücktritt von der Belegung ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es liegt ein Grund vor, den Sie nicht zu vertreten haben. Wenn Sie zu einer Prüfung nicht antreten, ist diese als "nicht bestanden" zu bewerten.

Belegung nach Ablauf der Belegungsfrist

Eine Belegung nach der Belegungsfrist ist nur zulässig, wenn ein Grund vorliegt, der von Ihnen nicht zu vertreten ist. Bitte wenden Sie sich an  pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de.

Prüfung ohne Belegung

Eine Zulassung zu Prüfungen ohne Belegung ist in jedem Fall unzulässig.  Mehr…
Eine nachträgliche Belegung (= nachträgliche Zulassung zu den Prüfungen) wird nur noch ermöglicht, wenn Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen die Belegung (z.B. krankheitsbedingt) nicht wahrnehmen konnten. In diesem Fall können Sie im Dezernat 1: Studium und Lehre die Belegung persönlich nachholen, wenn Sie die Gründe für die fehlende Belegung erfolgreich nachgewiesen haben.
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