Die geltenden Studien- und Prüfungsordnungen (PO) sind in der Immatrikulationsbescheinigung aufgeführt. Jede Prüfungsordnung wird ergänzt durch einen Musterstudienplan und den Modulkatalog. Die allgemeine Regelungen sind in der Rahmenprüfungsordnung (RPO) zu Ihrem Studiengang zusammengefasst. Zu jeder PO gibt es außerdem noch eine Modulliste. Diese dient als Inhaltsverzeichnis und als Übersicht zum Modulkatalog. Die Farbe Rot gibt hier die Modul- und Blau die Teilmodulebene wieder. Diese Farben werden vom Vorlesungsverzeichnis aufgenommen.
Im Modulkatalog sind alle zur Prüfungsordnung gehörenden Module abschließend beschrieben. Unter der Bezeichnung des Modul und des Modulcodes sind neben technischen Angaben (z. B. Pflicht- oder Wahlpflichtmodul) insb. dessen Inhalte, Qualifikationsziele und die Bestehensregeln abschließend festgelegt. Jedes Modul besteht selbst aus einer oder mehreren Lehreinheiten, den sogenannten Teilmodulen, und der Modulprüfung. Diese ist mit der Note 4,0 oder besser zu bestehen. Auch die Teilmodule und die Modulprüfung sind hier abschließend geregelt.
Die Modulbeschreibungen bilden die Grundlage Ihrer Studienplanung.
Das Lehrveranstaltungsangebot für das zu beplanende Semester wird zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit vor dem Semester unter Mein Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht. Sortiert nach Studienrichtungen und Modulen finden sich hier zu den Lehrveranstaltungen alle Informationen, die an dieser Stelle bis zum Beginn der Belegungsfrist auch aktualisiert werden. Von den anbietenden Fächern sind die Angebote in den Modulen i.d.R. so gestaltet, dass die Module in zwei aufeinander folgenden Semester abgeschlossen werden können. Deshalb sollte bei der Studienplanung immer das Studienjahr, d.h. das Winter- und das darauf folgende Sommersemester zugrunde gelegt werden. Die das ganze Modul umfassende Modulprüfung sollte i.d.R. zum Abschluss des Moduls absolviert werden.