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Hinweise zur Lehrveranstaltungserfassung

Antragstellung

Studierende können auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Der Antrag auf Urlaubssemester sollte innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden. In den folgenden Fällen kann die Beurlaubung für die Zukunft jederzeit beantragt werden: Grundwehr- oder Zivildienst oder Mutterschutz und/oder Elternzeit oder Erkrankung.

Die Beurlaubung erfolgt jeweils für die Dauer eines Semesters. Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.

Urlaubsgründe

Eine Beurlaubung kann gewährt werden, sofern ein wichtiger Grund nachgewiesen wird, insbesondere:  Mehr…
  • bei Ableistung des Grundwehr- oder eines Zivildienstes
  • in Zeiten nach den gesetzlichen Regelungen über die Elternzeit und den Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz
  • bei einer Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt
  • bei einer mit erheblicher zeitlicher Belastung verbundenen Mitarbeit in den Organen der Universität, der Studentenschaft oder im Vorstand des Studentenwerkes
  • für die Ableistung eines studienbedingten Praktikums
  • für studienbedingte Auslandsaufenthalte bzw. studienbedingte Aufenthalte an einer anderen deutschen Hochschule

Anzahl der Urlaubssemester

In einem Studiengang kann eine Beurlaubung in der Regel bis zu zwei Semester insgesamt gewährt werden. Auf diese zwei Semester wird nicht angerechnet:  Mehr…
  • Beurlaubung aufgrund des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz und
  • Beurlaubung wegen Inanspruchnahme der Elternzeit und
  • frühere Urlaubssemester wegen Krankheit.

Krankenversicherung während einer Beurlaubung

Während einer Beurlaubung bleibt die gesetzliche Versicherungspflicht grundsätzlich bestehen, d.h. die gesetzliche Krankenversicherung ist auch bei einem studienbedingten Auslandsaufenthalt weiterhin erforderlich, auch wenn hierfür eine zusätzliche (ggf. auch private) Kranken(zusatz)versicherung abgeschlossen wird

Beurlaubung im ersten Fachsemester

Für das erste Fachsemester in einem grundständigen Studiengang ist eine Beurlaubung nur bei einem der folgenden Beurlaubungsgründe möglich:  Mehr…
  • Grundwehr- oder Zivildienst
  • Mutterschutz und/oder Elternzeit
  • Erkrankung

Semesterbeitrag / Semesterticket

Sofern der Semesterbeitrag entrichtet wurde, kann eine Rückerstattung nur erfolgen, wenn der Antrag auf Rückerstattung vor Beginn des Semesters gestellt wird! Im Falle einer Rückerstattung kann u.a. das Semesterticket nicht genutzt werden. Zusammen mit einem Antrag auf Rückerstattung ist die thoska zur Neuvalidierung im Dezernat 1: Studium und Lehre vorzulegen.

Wird der Antrag auf Beurlaubung nach Semesterbeginn gestellt, ist in jedem Fall der vollständige Semesterbeitrag zu entrichten.

Prüfungen

Während des Urlaubssemesters dürfen an der Universität Erfurt keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Eine Ausnahme besteht für Studierende, die wegen Elternzeit beurlaubt sind. Hier dürfen während der Beurlaubung je Semester bis zu 21 LP erbracht werden.

BAföG

Im Falle einer Beurlaubung wird kein BAföG gezahlt!
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