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Hinweise zur Lehrveranstaltungserfassung

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie Ihr Studium im Folgesemester an der Universität Erfurt fortsetzen wollen, müssen Sie sich innerhalb der von der Universität Erfurt festgesetzten Fristen rückmelden.

Die Rückmeldung gilt als vollzogen, sobald der für das Semester gültige Betrag fristgerecht auf dem Konto der Universität Erfurt eingegangen ist. Über die erfolgreiche Rückmeldung werden Sie per E-Mail informiert. Anschließend können Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen online abrufen.

Beiträge und Gebühren bei der Rückmeldung

Über die Höhe der Gebühren und Beiträge werden Sie immer kurz vor Beginn des Rückmeldezeitraumes per E-Mail informiert.  Mehr…

Bankverbindung und Verwendungszweck:

Empfänger: Universität Erfurt
IBAN: DE22 8205 0000 3001 1112 71
BIC: HELA DE FF 820
Kreditinstitut:     Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA)
Verwendungszweck:      Matrikelnummer, Name, Vorname

 
Bitte beachten Sie, dass nur ein korrekt ausgefüllter Überweisungsträger die fehlerfreie Zuordnung des Semesterbeitrags ermöglicht.

Bitte verwenden Sie diese Bankverbindung nicht für die Überweisung der Promotionsgebühr. Die dafür notwendige Bankverbindung erfragen Sie bitte in dem für Sie zuständigen Dekanat.

Rückmeldefristen (ab 2022)

Wintersemester:       01.06. - 15.07.

Sommersemester:    01.01. - 15.02.

Maßgeblich für eine fristgemäße Rückmeldung ist das Datum des Geldeingangs auf dem Konto der Universität Erfurt, NICHT das Auftragsdatum der Überweisung. Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Echtzeitüberweisung eine Banklaufzeit einzuplanen ist, insbesondere wenn es sich um das Wochenende oder Feiertage handelt!

Bei verspätetem Geldeingang wird eine Säumnisgebühr von 20 € fällig.

Rückmeldung nach letzter Prüfungsleistung

Eine Rückmeldung muss für das Semester erfolgen, in dem die letzte Prüfungsleistung (z.B. Abgabe Abschlussarbeit) erbracht wird.  

Beispiel:
Abgabe der letzten Leistung bis zum 30.09. -> keine Rückmeldung zum Wintersemester erforderlich
Abgabe der letzten Leistung ab dem 01.10. -> Rückmeldung zum Wintersemester erforderlich

Für die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit und auch für die Aushändigung Ihres Abschlusszeugnisses ist keine Rückmeldung erforderlich. Sofern das Abschlusszeugnis jedoch erst im Folgesemester ausgehändigt wird, haben Sie nach dem Thüringer Hochschulgesetz die Möglichkeit, sich für ein weiteres Semester zurückzumelden und dort auch bis zum Ablauf des Semesters eingeschrieben zu bleiben.

Validierung der thoska

Besitzer einer thoska (als Studierendenausweis) müssen diese vor Beginn des neuen Semesters in den dafür vorgesehenen Automaten validieren (Aufdruck des neuen Gültigkeitszeitraumes). Ohne neuen Aufdruck verliert die thoska mit Ablauf des aktuellen Semesters ihre Gültigkeit!
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