Studienfachwechsel

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Studienfachwechsel im Bachelorstudiengang

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Wechsel des Haupt- und/oder Nebenfachs nur zum Ende des 1. Studienjahres auf Antrag möglich. Die Orientierungsphase ist dann in dem Studienfach, das neu aufgenommen wird, im 2. Studienjahr erfolgreich abzuschließen.

Wechsel in ein zulassungsfreies Studienfach

Der Antrag auf Studienfachwechsel ist schriftlich bis zum Ende eines Sommersemesters (30.09.) im Dezernat 1: Studium und Lehre zu stellen.

Für einen Wechsel in die Studienfächer Kunst, Musik oder Kommunikationswissenschaft ist der Nachweis über die besonderen Zugangsvoraussetzungen in Kopie beizufügen.

Die Rückmeldefristen bleiben unberührt und gelten auch bei einem beabsichtigten Studienfachwechsel. Aus diesem Grund ist zuerst eine Rückmeldung im bisherigen Studiengang erforderlich. Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben. Grundlage dieser Gebühr ist die Allgemeine Gebührenordnung der Universität Erfurt.

Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach

Wer in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wechseln will, muss sich unter Beachtung der Ausschlussfrist (15.07.) über das Bewerberportal der Universität Erfurt zunächst für das 1. Fachsemester bewerben.

Dabei ist folgendes zu beachten: Nach Start der Online-Bewerbung wählen Sie im Haupt- oder Nebenfach Ihr neues zulassungsbeschränktes Haupt- oder Nebenfach aus. Für das Studienfach, welches Sie bereits an der Universität Erfurt studieren und im Wintersemester im 3. Fachsemester fortführen möchten, wählen Sie bitte "Platzhalter für internen Fachwechsel" aus.

Der Studienfachwechsel wird durchgeführt, sobald im Falle einer Zulassung der Studienplatz angenommen und die Immatrikulation beantragt wird.

Hinweis: Wer vom Nebenfach Lehr- Lern- und Trainingspsychologie in das Hauptfach wechseln möchte, stellt unbedingt zusätzlich zur Online-Bewerbung einen Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester (Quereinstieg)

Wechsel der Prüfungsordnung

Ein Wechsel der Prüfungsordnung ist innerhalb des Bachelorstudiums nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de.

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