Studium und Lehre
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  • Ich bin krank im Studium/ bei Prüfung, was muss ich tun?

Alle wichtigen Informationen zu einer Krankheitsanzeige finden sie unter folgendem Link.

  • Wie viele Prüfungsversuche stehen mir bei Modulprüfungen zu?

Alle Regelungen zu Ihrem Studium und ihren Prüfungen finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung.


Für Modulprüfungen haben Sie grundsätzlich zwei Prüfungsversuche.

Wenn Sie eine Modulprüfung der Orientierungsphase auch im Zweitversuch nicht bestehen, gilt die O-Phase in diesem Studienfach als nicht bestanden. Hierüber werden sie per E-Mail informiert. Ein endgültig nicht bestandenes Modul führt in der Orientierungsphase in der Regel dazu, dass Sie die Prüfungsberechtigung im betreffenden Studiengang zum Ende der O-Phase verlieren und einen Studienrichtungswechsel oder einen Hochschulwechsel vornehmen müssen. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit dem Dezernat 1: Studium und Lehre.


Eine nicht bestandene Modulprüfung der Qualfizierungsphase dürfen Sie in einem Folgesemester einmalig wiederholen. Sie haben durch die neue Belegung wieder zwei Prüfungsversuche.

  • Wo finde Ich Informationen zur verbindlichen Belegung von Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen?

Alle relevanten Informationen zur Belegung finden Sie unter den Hinweisen zur Belegung.

  • Wie kann ich mir Leistungen aus einem früheren Studium oder Auslandssemester für mein Studium an der Universität Erfurt anrechnen lassen?

Die Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandsemester oder einem früheren Studium müssen sie beim Studienrichtungsbeauftragten der Studienrichtung zu stellen, für die eine Anerkennung vollzogen werden soll.
Alle Information zum Ablauf und das Formular finden hinter folgendem Link.

  • Wie errechnet sich meine Abschlussnote?

Wenn festgestellt wurde, dass alle Studienauflagen eines Studienbereichs bzw. eines ganzen Studiengangs erfüllt sind, werden Studienbereichs- bzw. Abschlussnoten eines Studienganges errechnet. Eine Studienbereichsnote bzw. die Abschlussnote errechnet sich nach den Regeln der Prüfungsordnung aus den mit Leistungspunkten (LP/ECTS) gewichteten Noten der Modulprüfungen und ggf. der Bachelor und Master-Arbeit.

  • Ich benötige amtlich beglaubigte Kopien meiner Graduierungsdokumente.

Das Dezernat 1: Studium und Lehre stellt amtliche Beglaubigungen aus.

Nutzen Sie dafür unser Antragsformular.

Zum Verfahren der Antragstellung:

a) bei Papierurkunden mit Unterschrift und Siegel

Das Antragsformular ist zusammen mit den zu beglaubigenden Papierurkunden entweder per Post oder zu den Sprechzeiten einzureichen.

b) bei Graduierungsurkunden mit qualifizierter elektronischer Signatur und elektronischem Siegel

Bei elektronisch signierten Dokumenten ist der Antrag vollständig ausgefüllt per E-Mail an studiumundlehre@uni-erfurt.de zu richten. Der E-Mail sind als Anlage beizufügen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie
- die qualifiziert elektronisch signierten Dokumente, deren Beglaubigung Sie beantragen.

In jedem Fall sind Beglaubigungen gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuell gültigen Allgemeinen Gebührenordnung sowie nach der Anzahl der gewünschten Beglaubigungen.

Wir erstellen mit den Daten des Beglaubigungsantrags eine Beglaubigungsrechnung, die Ihnen in der Regel per E-Mail zugeht.

Nach Gebühreneingang gehen Ihnen Ihre Originale (nur im Fall a) zusammen mit den beantragten Beglaubigungen entweder per Post zu oder Sie holen diese selbst oder durch eine bevollmächtigte Person im Dezernat 1 ab. Den Abholtermin erhalten Sie per E-Mail.

  • Kann ich für Bewerbungszwecke ein vorläufiges Zeugnis erhalten?

Die Auswertung der Bachelor- und im Master of Education- Studiengänge erfolgt gemäß der jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen immer zum Ende eines Semesters (Ende September bzw. Ende März). Direkt im Anschluss an die Auswertung erhalten Sie Ihre qualifiziert digital signierten Graduierungsdokumente per E-Mail.

Für Bewerbungszwecke können Sie bis dahin einen gebührenpflichtigen, amtlich beglaubigten Notenbericht mit einem Begleitbrief to whom it may concern beantragen. Mit diesem Begleitbrief wird der voraussichtliche Termin Ihres Studienabschlusses bescheinigt. Die Beantragung kann in den Sprechzeiten des Dezernats erfolgen.

  • Wie erhalte ich einen beglaubigten Notenbericht?

Einen beglaubtigen Notenberichts können Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person während der Sprechzeiten des Dezernats persönlich beantragen.
Der Notenbericht kann in deutscher und englischer Sprache ausgestellt werden und ist entsprechend der Allgemeinen Gebührenordnung gebührenpflichtig.
Die Gebühr von aktuell 4,50 Euro je Ausfertigung muss in der Zahlstelle (Öffnungszeiten Di und Do von 12-15 Uhr) der Uni Erfurt beglichen werden.
Den beglaubigten Notenbericht können Sie mit Vorlage des Einzahlungsbelegs in der Regel am folgenden Sprechzeittag abholen.


Einen unbestätigten Notenbericht können Sie im ELVIS Mein Studienkonto aufrufen und über die Drucken-Funktion Ihres Browsers ausdrucken oder in ein pdf umwandeln.

  • Wie gehe ich mit digital signierten Graduierungsdokumenten um?

Informationen und Hinweise zu digital signierten Dokumenten finden Sie auf diesem Hinweisblatt.

  • Von wem und wie lange müssen Bachelor- und Master-Prüfungsleistungen aufbewahrt werden?

Prüfungsleistungen sind von den Studierenden mindestens ein Jahr über das Ende der Studienphase hinaus aufzubewahren, in der die Prüfung abgelegt wurde.  Ausgenommen sind Masterarbeiten, die von den zuständigen Prüfungsausschüssen aufbewahrt werden.

Werden Prüfungsleistungen und die dazu ausgestellten Bescheinigungen von den Studierenden nicht abgeholt, können sie von den Prüferinnen und Prüfern 5 Jahre nach dem Prüfungsdatum ausgesondert und dem Archiv zugeleitet werden.

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