Das Dezernat 1: Studium und Lehre stellt amtliche Beglaubigungen aus.
Nutzen Sie dafür unser Antragsformular.
Zum Verfahren der Antragstellung:
a) bei Papierurkunden mit Unterschrift und Siegel
Das Antragsformular ist zusammen mit den zu beglaubigenden Papierurkunden entweder per Post oder zu den Sprechzeiten einzureichen.
b) bei Graduierungsurkunden mit qualifizierter elektronischer Signatur und elektronischem Siegel
Bei elektronisch signierten Dokumenten ist der Antrag vollständig ausgefüllt per E-Mail an studiumundlehre@uni-erfurt.de zu richten. Der E-Mail sind als Anlage beizufügen:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie
- die qualifiziert elektronisch signierten Dokumente, deren Beglaubigung Sie beantragen.
In jedem Fall sind Beglaubigungen gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuell gültigen Allgemeinen Gebührenordnung sowie nach der Anzahl der gewünschten Beglaubigungen.
Wir erstellen mit den Daten des Beglaubigungsantrags eine Beglaubigungsrechnung, die Ihnen in der Regel per E-Mail zugeht.
Nach Gebühreneingang gehen Ihnen Ihre Originale (nur im Fall a) zusammen mit den beantragten Beglaubigungen entweder per Post zu oder Sie holen diese selbst oder durch eine bevollmächtigte Person im Dezernat 1 ab. Den Abholtermin erhalten Sie per E-Mail.